FAQ
Hier beantworten wir Ihnen die meist gestellten Fragen zu unseren Elektrorollern
In Deutschland kannst du einen Roller ab 15 Jahren fahren. Das beinhaltet auch einen Elektro-Kabinenwagen, wie unsere elektronischen Mini-Cars.
In Deutschland darf ein Roller maximal 45 km/h fahren. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt für alle Elektroroller, die im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden.
FÜHRERSCHEIN: AM (ab 16 Jahre) oder A, A1, S,B und alte Klasse 3
Ja, eine Finanzierung über die Creditplus Bank ist möglich (Bonität vorausgesetzt). Sprechen Sie uns gerne an.
Unsere Elektroroller bestechen durch geringe Wartungskosten. Der E-Motor erzeugt weder CO2-Abgase noch Lärm und wird von einem langlebigen herausnehmbaren Lithium-Ionen-Akku gespeist, der sich ca. 1.000 mal an jeder haushaltsüblichen Steckdose aufladen lässt.
Geringe Unterhaltskosten: Keine Kfz-Steuer, kein TÜV/DEKRA, keine Anmeldung beim Straßenverkehrsamt erforderlich, notwendig ist lediglich eine Haftpflichtversicherung samt Versicherungskennzeichen.
Wenn Sie möchten können wir Ihnen auch Ihr Fahrzeug gerne liefern. Im Umkreis von 100KM gegen einen Unkostenbeitrag, den wir Ihnen auf Nachfrage bekannt geben. Das Fahrzeug wird komplett montiert, inkl. Anweisung bei Ihnen vor Ort übergeben.
Eine Auslieferung ohne vorherige Probefahrt bei uns ist nur möglich nach erfolgter Anzahlung, um Scheinbestellungen und Fehllieferungen zu vermeiden.
Inzahlungnahme gerne möglich.
